Der Bauvertrag
Der erste wichtige Schritt in Richtung Eigenheim.
Vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen steht immer der Abschluss eines Bauvertrages.
Dieser Vertrag ist das wichtigste Handwerkzeug zur Klärung jeglicher Ansprüche. So fern ein Bauvertrag abgeschlossen wurde, gilt grundsätzlich zunächst das Werkvertragsrecht des „Bürgerlichen Gesetzbuches“.
Ergänzend kann die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) vereinbart werden.
Die Hauptpflicht des Unternehmers beim Werkvertrag ist gemäß §631 Abs. 1 BGB die Herstellung des versprochenen Werkes, die Hauptpflicht des Bestellers (Bauherr), die Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Dabei ist der Unternehmer zur mangelfreien Erstellung des Werkes gemäß §633 BGB verpflichtet.
Zu den Hauptvertragspflichten des Bestellers gehört auch die Abnahme des abnahmereifen Werkes gem. §640 BGB. Ist das Werk mangelfrei, ergeben sich die Rechte des Bestellers aus §634 BGB.
Leider sind diese Werkverträge in vielen Fällen inhaltlich nicht vollständig. Nur was schriftlich geregelt und festgehalten wird, lässt keine Zweideutigkeiten zu. Je genauer und detaillierter ein Vertrag geschlossen wird, desto geringer ist der Auslegungsspielraum für die beauftragten Firmen bzw. den Bauträger.
Die häufigsten Fallstricke im Werkvertrag liegen nicht im „Kleingedruckten“, sondern in dem was nicht drin steht.
Viele Bauträger halten Ihre Leistungsbeschreibungen sehr kurz, was wiederum einen großen Interpretationsspielraum zulässt. Eine ungenaue Leistungsbeschreibung bringt in vielen Fällen Mehrkosten mit sich, welche vom Bauherrn meist nicht einkalkuliert wurden.
Vermeiden Sie Zahlungsvereinbarungen nach Zeitplänen.
Vereinbaren Sie immer Zahlungen nach Baufortschritt.
Ein Bauvertrag kann viele Tücken haben, die durch Bau-Laien schwer einschätzbar sind. Gleichzeitig besteht aber die Chance auf eine problemlose Bauabwicklung, wenn er technisch einwandfrei formuliert ist.
Sichern Sie sich ab und lassen Sie Ihren Bauvertrag von einem unabhängigen Bausachverständigen vor Leistung Ihrer Unterschrift auf technische Plausibilität und Vollständigkeit prüfen.