Die Flur, baurechtlich auch Freiland, Grünland, Grünfläche, ist in ihrer alten Bedeutung ein Synonym für die Landschaft bzw. das Gelände an sich. Die Bezeichnung wurde übertragen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche eines Siedlungs- und Wirtschaftsverbandes. Dort bezeichnen Flure die parzellierte landwirtschaftliche Nutzfläche.
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen
Freilegungskosten sind Aufwendungen für den Rückbau baulicher Anlagen auf einem Grundstück und die einfache Herstellung einer ebenen Fläche an der Stelle des Rückbaus.
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